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Behandlungskonzept

Entlassmanagement

Versorgungslücken identifizieren und vermeiden

Ab dem 01. Oktober 2017 schreibt der Gesetzgeber allen Krankenhäusern in Deutschland vor, dass ein standardisiertes Entlassmanagement durchgeführt werden muss. Diese gesetzlichen Vorgaben sind für alle Krankenhäuser unabhängig ihrer Fachrichtung gleich und haben unter anderem zum Ziel, Einschränkungen von Mobilität und Selbstversorgung im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt zu identifizieren.

Nur ein kleiner Teil unserer Patientinnen und Patienten bedarf - unabhängig von der Weiterführung des therapeutischen Prozesses im Rahmen ambulanter Psychotherapie bzw. im Rahmen psychosomatischer Grundversorgung - nach dem Krankenhausaufenthalt einer direkten Unterstützung und Pflege, welche sich nahtlos an den stationären Aufenthalt anschließen muss.

Unser standardisiertes Entlassmanagement hat die Aufgabe, unter Einhaltung der Verpflichtung des Sozialgesetzbuches zum Wirtschaftlichkeitsgebot den individuellen Unterstützungsbedarf möglichst frühzeitig mit unseren Patientinnen und Patienten zu identifizieren und notwendige Maßnahmen zur Versorgung einzuleiten. Unser medizinisches Team, bestehend aus Ärzten, Therapeuten, Pflegedienstmitarbeitern und dem Sozialdienst arbeitet hierbei eng zusammen.

Zu Beginn des Aufenthaltes unserer Patientinnen und Patienten wird ein sogenanntes Assessment durchgeführt, welches auf Basis eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens den entsprechenden Versorgungsbedarf jedes einzelnen Patienten ermittelt. Im weiteren Verlauf des Aufenthaltes wird ein Entlassplan erstellt und bei Bedarf multiprofessionell über die Erforderlichkeit der Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Medikamenten oder der Verordnung zur häuslichen Pflege entschieden.

Bei einem vorliegenden Versorgungsbedarf erhalten unsere Patientinnen und Patienten die erforderlichen Verordnungen bis zu dem Zeitpunkt, an dem der weiterbehandelnde Arzt oder Hausarzt wieder erreichbar ist. Die hierbei anzuwendenden Richtlinien hat der Gesetzgeber definiert.

Alle wesentlichen Informationen über das Entlassmanagement nach §39 Abs.1a SGB V sowie die von unseren Patientinnen und Patienten für die Durchführung eines Entlassmanagements notwendigen Einwilligungen haben wir zusammengefasst. Die entsprechenden Informationen können unter nachfolgendem Link heruntergeladen werden.

Download Informationen Entlassmanagement